Was ist ein Restnutzungsdauergutachten?
Wer eine Immobilie vermietet, schreibt das Gebäude steuerlich ab (AfA). Das Gesetz geht dabei pauschal von einer festen Nutzungsdauer aus – je nach Baujahr meist 2 bis 3 % pro Jahr. Gerade bei älteren Gebäuden ist die tatsächliche Restnutzungsdauer aber oft deutlich kürzer.
Mit einem Restnutzungsdauergutachten weist ein Sachverständiger die tatsächliche Restnutzungsdauer deines Gebäudes nach. Ist sie kürzer als die gesetzliche Pauschale, kannst du den Gebäudewert über diesen kürzeren Zeitraum abschreiben (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG). Deine jährliche Abschreibung steigt – und deine Steuerlast sinkt.
Wichtig: Es geht dabei nicht um den Marktwert deiner Immobilie, sondern ausschließlich um ihre verbleibende Nutzungsdauer.
Für wen lohnt sich das Gutachten?
- Vermieter und Kapitalanleger mit vermieteten Wohn- oder Gewerbeimmobilien
- Eigentümer älterer Gebäude oder von Objekten mit Modernisierungsbedarf
- Käufer von Bestandsimmobilien, die von Anfang an höher abschreiben möchten
Für selbst genutzte Immobilien spielt das Gutachten steuerlich keine Rolle, da hier keine Abschreibung möglich ist.
Ein vereinfachtes Rechenbeispiel
Der Gebäudeanteil deiner vermieteten Wohnung beträgt 300.000 €. Mit der pauschalen AfA von 2 % schreibst du jährlich 6.000 € ab. Weist das Gutachten eine Restnutzungsdauer von 25 Jahren nach, steigt die AfA auf 4 % – also 12.000 € pro Jahr. Bei einem persönlichen Steuersatz von 42 % sparst du so rund 2.500 € Steuern jährlich.
So einfach geht’s
- Fülle unten die Ersteinschätzung zu deinem Objekt aus.
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- Unser Partner Betongold Gutachten übernimmt die weitere Bearbeitung und erstellt dein Gutachten.
- Das Gutachten reichst du – am besten über deinen Steuerberater – mit deiner Steuererklärung beim Finanzamt ein.
Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine steuerliche Beratung. Das Finanzamt ist nicht verpflichtet, jedes Gutachten anzuerkennen. Ob und in welchem Umfang sich ein Restnutzungsdauergutachten für dich lohnt, besprichst du am besten mit deinem Steuerberater.