Erstinformation und Klartext

gem. § 11 Versicherungsvermittlerverordnung/ gem. § 15 VersVermV-E/ gem. WSGB

Zentrum für Immobilien und Finanzen

Tatjana Kiechle und Thomas Romer
In Arbeitsgemeinschaft mit FG FINANZ-SERVICE Aktiengesellschaft
Bahnhofstr. 1a
89269 Vöhringen

Postanschrift für Briefpost: Bahnhofstr. 1a, 89269 Vöhringen
Postanschrift für Paketpost: Bahnhofstr. 1a, 89269 Vöhringen
Festnetz: 07306/ 9263818
Fax: 07306/ 34565
Mobil Romer: +49 176 22286436
Mobil Kiechle: +49 152 59414497
E-Mail: info@zif-voehringen.de

Verantwortlicher im Sinne des § 55 RStV:
Tatjana Kiechle und Thomas Romer
Bahnhofstr. 1a, 89269 Vöhringen

Mitglied der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern,
Max-Joseph-Straße 2, 80333 München
Tel: 089 51160, https://www.ihk-muenchen.de/de/

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung
http://ec.europa.eu/consumers/odr

 

Vermittlung von Versicherungen

Registrierung nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung
Vermittlerregister, Register-Nr. D-QJZN-5BLVW-90 von Thomas Romer
Vermittlerregister, Register-Nr. D-ISC4-3UQTN-26 von Tatjana Kiechle
www.vermittlerregister.info

Zuständige Aufsichtsbehörde
IHK für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2, 80333 München
Tel: 089 51160, https://www.ihk-muenchen.de/de/

Wir sind Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung
Bundesrepublik Deutschland
Berufsrechtliche Regelung
– § 34d Gewerbeordnung
– §§ 59-68 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
– Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)

KLARTEXT, DAS BEDEUTET:
Wir bieten die Vermittlung von Versicherungsverträgen, ohne an eine bestimmte Gesellschaft gebunden zu sein, an. Dabei orientieren wir uns seit 2019 an der DIN 77230 für Privathaushalte. Viele Versicherungsmakler schreiben zudem gerne, dass sie „unabhängig“ sind. Wir hingegen sind parteiisch – nämlich immer für den Mandanten (also Sie).
Zitat § 59 Abs. VVG: „Versicherungsmakler im Sinn dieses Gesetzes ist, wer gewerbsmäßig für den Auftraggeber (Anmerkung: Also den Mandanten) die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherer oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein“

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung zum Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten:
Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten berücksichtige ich nur die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen. Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherers informiert dieser mit dessen vorvertraglichen Informationen.

Derzeit fehlen noch die technischen Regulierungsstandards der Europäischen Aufsichtsbehörden sowie Informationen der Versicherungsgesellschaften, um detailliert prüfen zu können, welche nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestehen und wie diese in die Beratung einbezogen werden können. Auf Grund der aktuell beschränkten Informationen der Versicherer werden diese Aspekte aktuell nicht standardmäßig in der Beratung berücksichtigt. Wir beobachten die weitere Entwicklung und werden zu gegebener Zeit eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln, insbesondere nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Beratung berücksichtigen. Mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot wird eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen.

 

Vermittlung von Immobilien und Darlehen

Tatjana Kiechle
Zuständige Aufsichtsbehörde
Amtsgericht Neu – Ulm
Schützenstraße 60
89231 Neu-Ulm
http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/nu/
UST-ID-Nr. 151/235/90985

Thomas Romer
Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Gewerbeordnung
Zuständige Aufsichtsbehörde
Stadt Ulm, Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Postfach 2820
89070 Ulm
www.alb-donau-kreis.de

Berufsrechtliche Regelung
– § 34c Gewerbeordnung
– Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

KLARTEXT, DAS BEDEUTET:
Tatjana Kiechle ist als Immobilienmaklerin für den Verkauf und die Vermietung von Immobilien zuständig. Wir haben bei der Vermittlung KEIN Courtage-Modell mit bspw. 3,5%, 4% oder 5,95% Courtage, das am Markt üblich ist. Wir haben uns auf die Fahne geschrieben, die Dienstleistung und deren Preisgestaltung neu zu definieren und haben in diesem Zusammenhang ein innovatives und faires Festpreismodell entwickelt und etabliert. Dieses Modell unterscheidet uns deutlich vom Markt und bietet diverse Mehrwerte für Verkäufer und Käufer. Nähere Informationen hierzu auf Anfrage.
Thomas Romer ist für die Vermittlung von Darlehen zuständig. Hierunter fallen Privatkredite, Modernisierungsdarlehen oder auch Gewerbefinanzierungen.

 

Vermittlung von Immobiliardarlehen

Registrierung nach § 34i Abs. 1 Gewerbeordnung
Vermittlerregister: Register-Nr. D-W-155-82HK-21 von Thomas Romer
www.vermittlerregister.info

Zuständige Aufsichtsbehörde
IHK für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2, 80333 München
Tel: 089 51160, https://www.ihk-muenchen.de/de/

Immobiliardarlehensvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 Gewerbeordnung
Bundesrepublik Deutschland

Berufsrechtliche Regelung
– § 34i Gewerbeordnung
– Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV)
– Wohnimmobilienkreditrichtlinie

KLARTEXT, DAS BEDEUTET:
Wir bieten die Vermittlung von Immobilien-Finanzierungen für Häuser, Wohnungen, Neubau und Umfinanzierungen an, ohne an ein Kreditinstitut gebunden zu sein. In diesem Zusammenhang haben wir den vollen Marktzugriff und nutzen die Verbundlösungen der Raiffeisen und Genossenschaftsbanken, die Verbundlösungen der Sparkassen, die Lösungen der Geschäfts-, Direkt- und Großbanken, der Bausparkassen und der Versicherungswirtschaft.
Dabei kann der Mandant entscheiden, ob wir ausschließlich von den Instituten für die Vermittlung ein Entgelt erhalten oder ob wir ausschließlich dem Mandanten ein Vermittlungsentgelt in Rechnung stellen.
Des Weiteren bieten wir einen maximal transparenten Beratungsansatz an, der dem Mandanten vollen Bankeneinblick gewährt. Wir vermitteln zudem für unsere Mandantschaft nicht nur das Kreditinstitut, sondern stehen auch in der Folge bei Rückfragen/ Fragen zur Verfügung.

 

 

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Für weitere Finanzdienstleistungen oder angrenzende Themen…

…wie bspw. Investment, Honorarberatungen, Sanierungs- und Renovierungsfragen, Energiekosten, Bauträger, Energieberatung, Fertighausanbieter etc., gibt es ein breites Netzwerk an hochqualifizierten und freundlichen Kooperationspartnern. Unser Netzwerk ist eines unserer größten Vorteile und zudem ein deutlicher Unterschied gegenüber anderen Vermittlern. Dieses Netzwerk steht Ihnen ohne Aufpreis zur Verfügung. Wir sehen uns in diesem Netzwerkt nicht als Konkurrenten und Mitbewerber. Wir als Dienstleister kennen unsere Grenzen und haben deswegen regional, wie überregional Experten für alle denkbaren Sonderfälle oder exotischen Probleme parat. Jeder von uns übernommene Fall wird (natürlich nur sofern notwendig und gewünscht) interdisziplinär mit anderen Beratern oder Spezialisten unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen bearbeitet.

Beratung und Vergütung

Soweit nicht anders vereinbart, erhalten wir für die Vermittlung und/ oder Betreuung von Versicherungsverträgen und Kapitalanlagen eine Vergütung durch den jeweiligen Anbieter (Courtage, im Volksmund „Provision“ genannt), welche im zu zahlenden Versicherungsbeitrag enthalten ist. Damit ist auch die von uns erwartete und erbrachte Beratung abgegolten. Schließen Sie nicht ab und/ oder übertragen Sie uns keine Versicherungsverträge zur Betreuung, verdienen wir trotz erbrachter Beratungs-Leistung nichts. Lassen Sie sich durch uns beraten, schließen jedoch woanders ab, verdienen wir ebenfalls nichts. Entziehen Sie uns das Mandat (auch unbeabsichtigt indem Sie online oder in einer App vermeintlich kostenlos Ihre Versicherungen sortieren), dann verdienen wir ebenfalls nichts mehr. Es gibt in unserem Betrieb daher eine einfache Regel: Es gibt nur Vollmandate – ganz oder gar nicht.

Vollmandat bedeutet: Es werden alle Ihre Versicherungsverträge (die Anzahl der Verträge ist dabei unerheblich) von uns betreut. Sie müssen natürlich nicht alles bei uns neu abschließen, sondern nur das was Sinn macht und selbstverständlich nur das, was Sie sich leisten können/ wollen. Wir werden alleiniger Ansprechpartner in Versicherungsfragen sein. Nur so können wir einen guten und hochwertigen Service für alle Mandanten dauerhaft sicherstellen. Des Weiteren vereinbaren wir mit jedem Vollmandat einen sog. Service- und Dienstleistungsvertrag.

Der Service- und Dienstleistungsvertrag bedeutet, dass wir für die Verwaltung der Versicherungs- und Kapitalanlageverträge ein gesondertes Service-Entgelt durch den Mandanten erhalten. Da wir uns bei der Beratung an der DIN 77230 orientieren, begrenzen wir Versicherungsthemen und -beiträge auf ein notwendiges Minimum, das zu Lasten unserer Courtage geht. Zudem sind diverse Leistungen enthalten, die wir für den Mandanten zusätzlich
erbringen und die zu einen hohen Service-Level führen. Parallel verringern wir die Vermittlungscourtagen, wenn möglich, oder vermitteln auch bspw. sogenannte „Nettopolicen“ die keine Courtage für uns enthalten.

Mandant bedeutet für uns „Geschäftspartner auf Augenhöhe, mit dem wir auf einer gleichen Wellenlänge sind“. Seien Sie uns als bitte nicht böse, wenn es mit einer Zusammenarbeit nicht funktioniert. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass (Geschäfts-) Beziehungen ohne Augenhöhe oder Wellenlänge, früher oder später scheitern werden. Deshalb versuchen wir dem vorzubeugen, indem wir zu Beginn der Zusammenarbeit diese Punkte abklopfen. Sie passen zu uns, wenn Sie individuelle Beratung, hochwertige Lösungen und guten Service suchen, wenn Sie die ungeschönte Wahrheit einer schönen Lüge vorziehen und im Landkreis Ulm/ Neu-Ulm wohnen oder geschäftlich tätig sind. In Ausnahmefällen nehmen wir auch überregionale Mandate an, sofern eine Bestandskundenempfehlung erfolgt ist, das Risiko bzw. der Fall uns besonders interessiert oder ein Sonderkonzept über unser Haus besteht. Zudem muss der Mandant mit dem Ansatz der Videoberatung einverstanden sein. Sofern wir das Mandat nicht selbst annehmen, werden wir (sofern möglich) Ihnen einen Kollegen oder Dienstleister empfehlen, welcher sich um Ihr Anliegen kümmern kann.

Die Zusammenarbeit im Versicherungsbereich mit uns beginnt mit der Unterzeichnung der sogenannten „Makler-Unterlagen“. Diese sind im Einzelnen:

  1. Maklervertrag (regelt die Geschäftsbeziehung im Innenverhältnis)
  2. Geschäftsbedingungen (ergänzt den Maklervertrag)
  3. Datenschutzerklärung (regelt die Nutzung/ Verwendung der Daten)
  4. Widerrufsbelehrung
  5. Vermittlererstinformation (klärt über die vorhandenen Zulassungen auf)
  6. Maklervollmacht (regelt die Vertretung im Außenverhältnis)

Ohne diese sechs Dokumente ist die Zusammenarbeit leider nicht möglich.

Sollte sich im Laufe der Zusammenarbeit herausstellen, dass wir doch nicht zusammenpassen, ist die Kündigung ganz einfach mit einer Frist von 1 Monat (Maklermandat) bzw. 1 Jahr (Service- und Dienstleistungsvertrag) möglich. Aus wichtigem Grund besteht auch die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung. In beiden Fällen gilt der
Maklervertrag an dieser Stelle als beendet, die Maklervollmacht ist entzogen und dies wird von uns an die jeweiligen Vertragsgesellschaften übermittelt. Damit steht einer alternativen Vermittler-Suche nichts im Wege.

Der Versicherungsschutz bleibt natürlich bestehen, unabhängig von der Kündigung des Maklervertrages. Es kann allerdings sein, dass die von uns eingeräumten Sonderkonditionen (wie z. B. Nachlässe oder Bedingungserweiterungen) zur nächsten Hauptfälligkeit entfallen.
Das Recht der Kündigung ist beidseitig, unterlassen Sie also bitte Unehrlichkeit, Mauscheleien und Charakterschwäche, denn darauf reagieren wir besonders allergisch. Auch Anschreien und/ oder Beleidigungen unseres Teams führen zur sofortigen Kündigung des Mandats, denn es ist deutlich schwerer ein gutes Team zu finden, als gute Mandanten.

 

Auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit

 

Tatjana Kiechle                                                                        Thomas Romer